Barrierefreiheit meint die uneingeschränkte Zugänglichkeit zum Beispiel von Häusern, öffentlichen Verkehrsmitteln oder Internetseiten für jeden Menschen. Eine vollständige Barrierefreiheit ist in der Praxis leider kaum zu erreichen. Es stellt sich daher immer die Frage nach dem Maßstab, dem Grad der Barrierefreiheit.
Im Gleichstellungsgesetz ist Barrierefreiheit in § 4 wie folgt definiert:
Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
Quelle: Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze
Unter dem Begriff Barrierefreiheit ist die leichte Lesbarkeit und Benutzbarkeit von Internetseiten zu verstehen. Barrierefreiheit soll allen Personenkreisen, also auch Menschen mit körperlichen Einschränkungen, die Nutzung von Webseiten möglich machen.
Im Sinne des Gesetzgebers sind Systeme der Informationsverarbeitung sowie akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen dann barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der "allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind". Beispielsweise bedeutet Barrierefreiheit für Blinde, dass die Inhalte über ein entsprechendes Gerät ausgelesen werden können, und dass er die Seite über die Tastatur steuern kann. Für den Anbieter eines Online-Angebots bedeutet die Bereitstellung eines barrierefreien Online-Angebots in der Konsequenz, dass er seine Informationen im Internet allen Nutzergruppen zugänglich macht.
Mehr Informationen zu Barrierefreiheit im Internet bei WIKIPEDIA
Die BITV (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung) ergänzt das am 1. Mai 2002 in Kraft getretene Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und legt fest, dass alle öffentlich zugänglichen Webangebote des Bundes spätestens bis zum 31. Dezember 2005 barrierefrei sein müssen.
Angelehnt an Richtlinien der Web Accessibility Initiative (WAI) des World Wide Web Consortiums (W3C) werden in einer Anlage zur BITV alle Anforderungen aufgelistet, die ein barrierefreies Webangebot erfüllen muss.
Verpflichtet wurden zunächst nur "Träger der öffentlichen Gewalt" also Behörden der Bundesverwaltung sowie Landesverwaltungen, die Bundesrecht ausüben, ihre Internet-Angebote barrierefrei zu gestalten. Hinzu kommen bundesunmittelbare Körperschaften, Anstalten und Stiftungen öffentlichen Rechts.
Demnach fallen z. B. Landesrundfunkanstalten, Verkehrsbetriebe, öffentliche Energieversorger oder Museen auf Länderebene streng genommen nicht unter dieses Gesetz. Es wurden jedoch in einigen Bundesländern eigene Gleichstellungsgesetze verabschiedet, die zusätzlich gelten können. Zudem ist davon auszugehen, dass zumindest für öffentliche Einrichtungen in naher Zukunft gesetzliche Bestimmungen verbindlich werden, wie es z. B. bereits in den USA der Fall ist.
Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV)
Dabei hat das World Wide Web Consortium (W3C), in dem auch führende Unternehmen wie Microsoft und SUN organisiert sind, bereits im Jahr 1999 Richtlinien definiert, die das Internet auch für Menschen mit Behinderungen weltweit und möglichst umfassend zugänglich machen soll. Eine solche Selbstverpflichtung löst letztendlich den Grundanspruch des World Wide Web ein, nämlich die grenzenlose und damit auch barrierefreie Bereitstellung von Informationen für alle Menschen der Welt.
Diese Richtlinien "WEB Content Accessibility Guidelines" definieren gestalterische und technischen Voraussetzungen für Barrierefreiheit im Wesentlichen nach vier Prinzipien: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit der Technik.
Beispiel für ein einheitliches Testverfahren zur Untersuchung von Barrierefreiheit auf Basis der Selbstverpflichtung
Dieses Portal wurde unter Berücksichtigung der BITV umgesetzt.